Kirchgeld für 2024

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Wie jedes Jahr bittet die Kirchenverwaltung um die Einzahlung des Kirchgeldes in Höhe von 1,50 € pro kirchgeldpflichtiger Person. Kirchgeldpflichtig ist, wer über ein eigenes Einkommen verfügt und zu unserer Pfarrei gehört.

Das Kirchgeld ist ein Beitrag, der zusätzlich zu den Sonntagssammlungen für kirchliche Aufgaben in der Pfarrei bestimmt ist.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie als Kirchgeldspende auch mehr geben können. Das Kirchgeld bleibt zu 100 % vor Ort.

Einzahlungsmöglichkeiten:

  • In einem Kuvert, bitte mit Namen versehen und in das Sammelkörbchen bei den Gottesdiensten abgeben, oder in den Briefkasten des Pfarrbüros im Pfarrhaus werfen.
  • Bar-Einzahlungen sind auch im Pfarrbüro zu den üblichen Bürozeiten möglich.
  • Per Banküberweisung an:
    Kirchenstiftung St. Josef,
    Volksbank Raffeisenbank Nordoberpfalz eG, BIC: GENODEF1WEV
    IBAN: DE34 7539 0000 0000 0004 00.

Der Einzahlungsbeleg gilt bis 200 € als Zuwendungsbescheinigung beim Finanzamt.

Im Namen der Kirchenverwaltung sagen wir Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott.“

             Markus Schmid, Pfarrer                     Karl Süß, Kirchenpfleger

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